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Rechtliche Angaben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026-04-26 · Entwurf v2.0 (Vermittler-Modell)

Rechtlicher Hinweis: Diese AGB sind ein Entwurf nach bestem Wissen und werden vor dem Launch durch einen Fachanwalt für IT-Recht geprüft und finalisiert. Bindend sind ausschließlich die AGB, die zum Zeitpunkt der Anfrage auf dieser Seite veröffentlicht sind.

§ 1 Geltungsbereich und Leistungsmodell

Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) regeln die Vermittlungsleistung von KlarWerk 360 (im Folgenden „KlarWerk 360") gegenüber Interessenten und Kunden, die über die Website klarwerk360.de eine Anfrage zur Außenreinigung (Fassaden-, Solar-, Stein- und Dachreinigung sowie zugehörige Leistungen) stellen.

KlarWerk 360 ist kein Reinigungs­dienst­leister. Wir betreiben ein kuratiertes Netzwerk geprüfter Fachbetriebe und vermitteln Kunden­anfragen an den jeweils passenden Betrieb. Die eigentliche Reinigungs­leistung wird ausschließlich durch die in unserem Netzwerk gelisteten Fachbetriebe erbracht. Der Vertrag über die Reinigungsleistung kommt direkt zwischen dem Kunden und dem ausführenden Fachbetrieb zustande — nicht mit KlarWerk 360.

§ 2 Gegenstand der Vermittlungsleistung

KlarWerk 360 verpflichtet sich im Rahmen der Vermittlung:

  • Die Kunden­anfrage zu sichten und inhaltlich zu qualifizieren.
  • Die Anfrage an einen Fachbetrieb aus dem KlarWerk-Netzwerk weiterzuleiten, der den Anforderungen des Einzelfalls entspricht (Service, Region, Objektart).
  • Den ausführenden Fachbetrieb vorab nach dem KlarWerk-5-Punkte-Standard geprüft zu haben.

Die Vermittlung ist für den Kunden kostenlos und unverbindlich. Ein Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Betriebs oder auf einen bestimmten Angebots­preis besteht nicht.

§ 3 KlarWerk-5-Punkte-Standard

Fachbetriebe werden nur in das KlarWerk-Netzwerk aufgenommen, wenn sie folgende fünf Kriterien erfüllen und diese Erfüllung fortlaufend gewährleisten:

  1. Qualifikation: Meistertitel oder nachweislich mindestens zehn Jahre Branchenerfahrung.
  2. Haftpflicht: gültige Betriebs­haftpflicht­versicherung mit einer Deckungs­summe von mindestens 3 Millionen Euro.
  3. Fair-Preis-Kodex: schriftliche Verpflichtung zum Festpreis-Angebot und zum Ausschluss einseitiger Nachforderungen.
  4. Verifizierte Bewertungen: mindestens 20 verifizierte Kundenbewertungen mit einem Durchschnitt ≥ 4,5 Sternen oder — bei neu aufgebauten Teams — mindestens fünf dokumentierte Referenzprojekte.
  5. Bonität und Gewerbesitz: deutscher Gewerbesitz, aktueller Handelsregister­auszug, positive Bonitäts­auskunft (Creditreform o. ä.).

KlarWerk 360 prüft die Erfüllung dieser Kriterien bei Aufnahme sowie turnusmäßig. Fällt ein Betrieb hinter den Standard zurück, kann KlarWerk 360 ihn aus dem Netzwerk entfernen.

§ 4 Ablauf der Vermittlung

(1) Der Kunde stellt eine Anfrage über das Kontakt- oder Angebotsformular auf der Website.
(2) KlarWerk 360 qualifiziert die Anfrage und leitet sie an den geeigneten Fachbetrieb aus dem Netzwerk weiter.
(3) Der Fachbetrieb kontaktiert den Kunden innerhalb von in der Regel 48 Stunden, führt ggf. eine Objekt­besichtigung durch und erstellt ein schriftliches Festpreis-Angebot.
(4) Nimmt der Kunde das Angebot an, kommt der Reinigungs­vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem ausführenden Fachbetrieb zustande. Abrechnung und Zahlung erfolgen ebenfalls direkt zwischen den Vertragsparteien.
(5) KlarWerk 360 ist an der Abrechnung nicht beteiligt und erhält vom Kunden keine Zahlung für die vermittelte Leistung.

§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, in seiner Anfrage wahrheits­gemäße Angaben zu Objektart, Fläche, Standort und Gegenständen zu machen, die für eine belastbare Einschätzung durch den Fachbetrieb erforderlich sind. Die Kommunikation über Änderungen, Terminverschiebungen und Abnahme erfolgt direkt mit dem ausführenden Fachbetrieb.

§ 6 Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Fachbetrieb

Der Reinigungsvertrag — einschließlich aller Nebenpflichten, Gewährleistung, Haftung und Abrechnung — kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem ausführenden Fachbetrieb zustande. Es gelten die AGB des Fachbetriebs, die der Kunde mit dem Angebot erhält. KlarWerk 360 ist weder Vertragspartner noch Erfüllungs­gehilfe und haftet nicht für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Fachbetrieb.

§ 7 Haftung für die Vermittlungsleistung

KlarWerk 360 haftet für die Vermittlungsleistung nur im Rahmen der Sorgfalts­pflicht bei Auswahl, Prüfung und Aufnahme der Netzwerk-Partner. KlarWerk 360 haftet insbesondere nicht für die Reinigungs­leistung selbst, für Sach- oder Folgeschäden, die durch den Fachbetrieb verursacht werden, für die wirtschaftliche Solvenz des Fachbetriebs zum Zeitpunkt der Auftrags­durchführung oder für die Einhaltung von Zusicherungen, die der Fachbetrieb im Rahmen seines Angebots trifft.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 8 Qualitäts-Eskalation

Stellt der Kunde fest, dass der ausführende Fachbetrieb den KlarWerk-5-Punkte-Standard nicht eingehalten hat, kann er KlarWerk 360 unter info@klarwerk360.de kontaktieren. KlarWerk 360 prüft den Vorgang im Rahmen der Netzwerk-Qualitätssicherung und kann als Konsequenz aus der Prüfung Hinweise an den Fachbetrieb geben, eine erneute Prüfung im Rahmen des 5-Punkte-Checks durchführen oder den Betrieb aus dem Netzwerk entfernen.

Eine Haftungs­übernahme oder Leistungs­garantie gegenüber dem Kunden wird mit diesem Prüf- und Eskalations­prozess ausdrücklich nicht begründet. Vertragliche Ansprüche (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) sind gegenüber dem ausführenden Fachbetrieb geltend zu machen.

§ 9 Widerrufsrecht der Vermittlungsleistung

Die Anfrage­stellung über das Kontakt- oder Angebotsformular ist für den Kunden kostenlos und löst kein Vertragsverhältnis zu KlarWerk 360 aus. Ein gesondertes Widerrufsrecht gegenüber KlarWerk 360 besteht daher nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher gegenüber dem ausführenden Fachbetrieb richtet sich nach dessen AGB und der Widerrufs­belehrung, die dem Angebot des Fachbetriebs beigelegt wird.

§ 10 Datenschutz und Datenweitergabe an Netzwerk-Partner

Zur Erfüllung der Vermittlungsleistung gibt KlarWerk 360 die vom Kunden in der Anfrage übermittelten personen­bezogenen Daten (insbesondere Name, Kontakt­daten, Objekt­anschrift, Objekt­beschreibung und gegebenenfalls Fotos) an den für die Anfrage ausgewählten Fachbetrieb weiter. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage und den Rechten des Kunden sind in der Datenschutz­erklärung geregelt.

§ 11 Änderungen dieser AGB

KlarWerk 360 behält sich das Recht vor, diese AGB für zukünftige Anfragen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die zum Zeitpunkt der Anfrage geltende Fassung bleibt für diese Anfrage verbindlich.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von KlarWerk 360 in Bodenheim. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.