Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-04-26 · Entwurf v2.0 (Vermittler-Modell)
§ 1 Geltungsbereich und Leistungsmodell
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermittlungsleistung von KlarWerk 360 (im Folgenden „KlarWerk 360") gegenüber Interessenten und Kunden, die über die Website klarwerk360.de eine Anfrage zur Außenreinigung (Fassaden-, Solar-, Stein- und Dachreinigung sowie zugehörige Leistungen) stellen.
KlarWerk 360 ist kein Reinigungsdienstleister. Wir betreiben ein kuratiertes Netzwerk geprüfter Fachbetriebe und vermitteln Kundenanfragen an den jeweils passenden Betrieb. Die eigentliche Reinigungsleistung wird ausschließlich durch die in unserem Netzwerk gelisteten Fachbetriebe erbracht. Der Vertrag über die Reinigungsleistung kommt direkt zwischen dem Kunden und dem ausführenden Fachbetrieb zustande — nicht mit KlarWerk 360.
§ 2 Gegenstand der Vermittlungsleistung
KlarWerk 360 verpflichtet sich im Rahmen der Vermittlung:
- Die Kundenanfrage zu sichten und inhaltlich zu qualifizieren.
- Die Anfrage an einen Fachbetrieb aus dem KlarWerk-Netzwerk weiterzuleiten, der den Anforderungen des Einzelfalls entspricht (Service, Region, Objektart).
- Den ausführenden Fachbetrieb vorab nach dem KlarWerk-5-Punkte-Standard geprüft zu haben.
Die Vermittlung ist für den Kunden kostenlos und unverbindlich. Ein Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Betriebs oder auf einen bestimmten Angebotspreis besteht nicht.
§ 3 KlarWerk-5-Punkte-Standard
Fachbetriebe werden nur in das KlarWerk-Netzwerk aufgenommen, wenn sie folgende fünf Kriterien erfüllen und diese Erfüllung fortlaufend gewährleisten:
- Qualifikation: Meistertitel oder nachweislich mindestens zehn Jahre Branchenerfahrung.
- Haftpflicht: gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro.
- Fair-Preis-Kodex: schriftliche Verpflichtung zum Festpreis-Angebot und zum Ausschluss einseitiger Nachforderungen.
- Verifizierte Bewertungen: mindestens 20 verifizierte Kundenbewertungen mit einem Durchschnitt ≥ 4,5 Sternen oder — bei neu aufgebauten Teams — mindestens fünf dokumentierte Referenzprojekte.
- Bonität und Gewerbesitz: deutscher Gewerbesitz, aktueller Handelsregisterauszug, positive Bonitätsauskunft (Creditreform o. ä.).
KlarWerk 360 prüft die Erfüllung dieser Kriterien bei Aufnahme sowie turnusmäßig. Fällt ein Betrieb hinter den Standard zurück, kann KlarWerk 360 ihn aus dem Netzwerk entfernen.
§ 4 Ablauf der Vermittlung
(1) Der Kunde stellt eine Anfrage über das Kontakt- oder Angebotsformular auf der Website.
(2) KlarWerk 360 qualifiziert die Anfrage und leitet sie an den geeigneten Fachbetrieb aus dem Netzwerk weiter.
(3) Der Fachbetrieb kontaktiert den Kunden innerhalb von in der Regel 48 Stunden, führt ggf. eine Objektbesichtigung durch und erstellt ein schriftliches Festpreis-Angebot.
(4) Nimmt der Kunde das Angebot an, kommt der Reinigungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem ausführenden Fachbetrieb zustande. Abrechnung und Zahlung erfolgen ebenfalls direkt zwischen den Vertragsparteien.
(5) KlarWerk 360 ist an der Abrechnung nicht beteiligt und erhält vom Kunden keine Zahlung für die vermittelte Leistung.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, in seiner Anfrage wahrheitsgemäße Angaben zu Objektart, Fläche, Standort und Gegenständen zu machen, die für eine belastbare Einschätzung durch den Fachbetrieb erforderlich sind. Die Kommunikation über Änderungen, Terminverschiebungen und Abnahme erfolgt direkt mit dem ausführenden Fachbetrieb.
§ 6 Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Fachbetrieb
Der Reinigungsvertrag — einschließlich aller Nebenpflichten, Gewährleistung, Haftung und Abrechnung — kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem ausführenden Fachbetrieb zustande. Es gelten die AGB des Fachbetriebs, die der Kunde mit dem Angebot erhält. KlarWerk 360 ist weder Vertragspartner noch Erfüllungsgehilfe und haftet nicht für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Fachbetrieb.
§ 7 Haftung für die Vermittlungsleistung
KlarWerk 360 haftet für die Vermittlungsleistung nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht bei Auswahl, Prüfung und Aufnahme der Netzwerk-Partner. KlarWerk 360 haftet insbesondere nicht für die Reinigungsleistung selbst, für Sach- oder Folgeschäden, die durch den Fachbetrieb verursacht werden, für die wirtschaftliche Solvenz des Fachbetriebs zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung oder für die Einhaltung von Zusicherungen, die der Fachbetrieb im Rahmen seines Angebots trifft.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 8 Qualitäts-Eskalation
Stellt der Kunde fest, dass der ausführende Fachbetrieb den KlarWerk-5-Punkte-Standard nicht eingehalten hat, kann er KlarWerk 360 unter info@klarwerk360.de kontaktieren. KlarWerk 360 prüft den Vorgang im Rahmen der Netzwerk-Qualitätssicherung und kann als Konsequenz aus der Prüfung Hinweise an den Fachbetrieb geben, eine erneute Prüfung im Rahmen des 5-Punkte-Checks durchführen oder den Betrieb aus dem Netzwerk entfernen.
Eine Haftungsübernahme oder Leistungsgarantie gegenüber dem Kunden wird mit diesem Prüf- und Eskalationsprozess ausdrücklich nicht begründet. Vertragliche Ansprüche (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) sind gegenüber dem ausführenden Fachbetrieb geltend zu machen.
§ 9 Widerrufsrecht der Vermittlungsleistung
Die Anfragestellung über das Kontakt- oder Angebotsformular ist für den Kunden kostenlos und löst kein Vertragsverhältnis zu KlarWerk 360 aus. Ein gesondertes Widerrufsrecht gegenüber KlarWerk 360 besteht daher nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher gegenüber dem ausführenden Fachbetrieb richtet sich nach dessen AGB und der Widerrufsbelehrung, die dem Angebot des Fachbetriebs beigelegt wird.
§ 10 Datenschutz und Datenweitergabe an Netzwerk-Partner
Zur Erfüllung der Vermittlungsleistung gibt KlarWerk 360 die vom Kunden in der Anfrage übermittelten personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Kontaktdaten, Objektanschrift, Objektbeschreibung und gegebenenfalls Fotos) an den für die Anfrage ausgewählten Fachbetrieb weiter. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage und den Rechten des Kunden sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
§ 11 Änderungen dieser AGB
KlarWerk 360 behält sich das Recht vor, diese AGB für zukünftige Anfragen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die zum Zeitpunkt der Anfrage geltende Fassung bleibt für diese Anfrage verbindlich.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von KlarWerk 360 in Bodenheim. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.